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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1980 - 5 B 27/80   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1980 - 5 B 27/80 (https://dejure.org/1980,13850)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.05.1980 - 5 B 27/80 (https://dejure.org/1980,13850)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Mai 1980 - 5 B 27/80 (https://dejure.org/1980,13850)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.06.1990 - 5 M 22/90

    Beamtenrecht; Zwangspensionierung; Ärztliche Untersuchung; Behörliche Anordnung

    Allerdings hat der beschließende Senat in seinem Beschluß vom 7.5.1980 (5 OVG B 27/80, 5-5749 [2024]) die an einen Beamten auf Probe gerichtete Anordnung, sich zwecks Feststellung seiner Dienstfähigkeit stationär begutachten zu lassen, nicht als Verwaltungsakt angesehen und unter anderem ausgeführt, es bedürfte keiner Entscheidung, ob die Rechtsprechung des Senats zur Rechtsnatur der gegenüber einem Beamten auf Lebenszeit ergehenden Anordnung nach § 54 I 3 NdsBG (vgl. § 42 I 3 BBG), sich amtsärztlich bzw. stationär begutachten zu lassen, aufrechtzuerhalten ist.

    Sowohl bei der Überprüfung der Eignung im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren als auch bei der Überprüfung der Eignung eines Beamten auf Probe in gesundheitlicher Hinsicht sieht das materielle Recht eine dem § 42 I 3 BBG entsprechende Pflicht, deren Nichtbefolgung Sanktionen unterliegt, nicht vor (vgl. BVerwGE 34, 248 [250 f.] = NJW 1970, 1989; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.5.1980 - 5 OVG B 27/80, 5-5749 [2024], S. 4).

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